Kein Demokratieabbau in unseren Städten und Kreisen!
Die schwarz-grüne Landesregierung will das Kommunalwahlrecht ändern. Insbesondere sollen in den Kreisen und den größeren Gemeinden und Städten ab 25.000 Einwohner nur noch dann Fraktionen gebildet werden können, wenn der Fraktion mindestens 3 Abgeordnete (bisher 2) angehören.
Fraktionslose Abgeordnete haben jedoch deutlich weniger Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten als Fraktionen und sind daher benachteiligt.
Konkret bedeutet das, dass selbst 10% der Stimmen für eine Partei oder Wählervereinigung vielleicht nicht ausreichen, dass diese Partei wichtige Mitwirkungsrechte im Kreistag oder der Stadtvertretung bekommt.
Bernd Buchholz, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagt dazu:
„Hier findet etwas statt, was ein echter Anschlag auf die Demokratie in unseren Kommunalparlamenten ist. Hier findet Demokratieabbau statt!“
Es ist schlicht die blanke Ausübung von Macht, die CDU und GRÜNE in diesen Gremien treibt. Dass wir uns natürlich auch verfassungsrechtlich mit dieser Frage beschäftigen, ist völlig klar.
Die Gleichwertigkeit der Mandate, die gleiche Ausübungsfähigkeit in den Kommunalparlamenten hat Verfassungsrang. Und da kann man nicht einfach daherkommen und sagen, die Fünf-Prozent-Hürde ist zwar gefallen, aber ab wann wir zulassen, dass man über Ausschüsse, über Gemeindevorsteher oder sonstiges mitentscheiden kann, das entscheidet der Landesgesetzgeber.
Mehr noch: nicht nur die Mitwirkungsmöglichkeiten der Stadtvertreter und Kreistagsabgeordneten sollen eingeschränkt werden, sondern auch die der Bürger. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN ist ferner vereinbart, dass Bürgerentscheide drastisch eingeschränkt werden sollen.
CDU und GRÜNE haben vereinbart:
„Wir wollen folgende Generalklausel einführen:
„Ein Bürgerbegehren findet nicht statt über Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbare Voraussetzung für Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben von landes- oder bundesweiter Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen sind oder Projekte, die der Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen. … Bürgerbegehren sind bei Bauleitplanungen, die Voraussetzung für den Krankenhaus-, Schul- , Kita- oder Wohnungsbau (wenn mindestens 30 Prozent der Wohnungen sozialer Wohnungsbau sind) oder zur Erzeugung regenerativer Energien sind, unzulässig.“
Im Klartext heisst das: Keine Bürgerbegehren, wenn es der Landesregierung nicht passt.
Wir Freie Demokraten werden uns weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass die Rechte der gewählten Volksvertreter und der Bürger gewahrt bleiben.